Die steuerliche Beratung für Heilberufe
ist einer unserer Schwerpunkte
Sie sind Ärztin, Arzt, Zahnärztin, Zahnarzt oder Physiotherapeut*in und möchten Ihre kostbare Zeit lieber Ihren Patientinnen und Patienten widmen, anstatt sich mit Steuerfragen rum zu schlagen?
Als Fachberater*innen für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung. Wir kennen die steuerlichen Herausforderungen Ihrer Berufsgruppe genau und können wertvolle Unterstützung bei nahezu allen berufsspezifischen Steuerthemen leisten.
Das Berufsfeld der Heilberufe erfährt intensive Reformen. Die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Wir halten Sie auf dem Laufenden und passen Ihr steuerliches Konzept bedarfsgerecht an.
Unsere Leistungen für Angehörige der Heilberufe
- Zulassung zur vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung
- Unterstützung bei der Gründung, Erstellung eines Businessplans für Finanzierungsverhandlungen mit Ihrer Bank
- Vermeidung umsatzsteuerlicher Fallen bei der ärztlichen Leistung – hierauf legen Betriebsprüfer meist ihr besonderes Augenmerk.
- Wir kennen die Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen und können daher frühzeitig möglicherweise auftretende Probleme vermeiden helfen.
- Steuerliche Betreuung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
- Vornahme der Kostenaufteilung in der Praxisgemeinschaft oder Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis nach individuell festgelegten Verteilungsschlüsseln durch den Einsatz moderner Kostenrechnung
- Unterstützung bei der Abrechnung nach GoÄ und GoZ
- Intensive Beratung vor der beabsichtigten Übergabe der Praxis an einen Nachfolger – gerade bei der Praxisübergabe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast.
- Bewertung Ihrer Praxis bei der Nachfolgegestaltung
- Betriebswirtschaftliche Optimierung Ihrer Praxis
Für eine unverbindliche steuerliche „Anamnese“
nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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